FG Nürnberg - Gerichtsbescheid vom 17.09.2001
I 282/00
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 ; HGB § 255 Abs. 1 ;

Ablösungssumme für Stromleistungsrecht als nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens

FG Nürnberg, Gerichtsbescheid vom 17.09.2001 - Aktenzeichen I 282/00

DRsp Nr. 2002/2145

Ablösungssumme für Stromleistungsrecht als nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens

Sind die Nutzungsbefugnisse des Eigentümers wegen eines dinglich gesicherten Stromleitungsrechts (Freileitung) hinsichtlich vorhandener betrieblicher Außenanlagen eingeschränkt, führt die Zahlung eines Geldbetrags für die mit der Ablösung des Rechts verbundene Erdverkabelung zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 ; HGB § 255 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen für die Beseitigung einer Überlandleitung zu den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder zu den nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens gehören.