Streitig ist, ob die Abschaffung des sogenannten Besucherfreibetrages gemäß § 33 a Abs. 1 a Einkommensteuergesetz (EStG) 1987 a.F. durch Art.
Der Kl. ist seit 1983 geschieden. Aus der geschiedenen Ehe stammen zwei Kinder, die im Streitjahr beim anderen Elternteil gemeldet und steuerlich zugeordnet waren und für die der Kl. Kinderfreibeträge in Höhe von jeweils 1.512,- DM erhielt.
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