FG Münster - Urteil vom 10.11.1992
15 K 1327/92 E
Normen:
EStG § 33a Abs. 1a ;

Abschaffung des sog. Besucherfreibetrages verfassungsgemäß

FG Münster, Urteil vom 10.11.1992 - Aktenzeichen 15 K 1327/92 E

DRsp Nr. 2002/18155

Abschaffung des sog. Besucherfreibetrages verfassungsgemäß

Die Abschaffung des sog. Besucherfreibetrages (§ 33a Abs. 1a EStG) durch das Steuerreformgesetz 1990 war nicht verfassungswidrig.

Normenkette:

EStG § 33a Abs. 1a ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob die Abschaffung des sogenannten Besucherfreibetrages gemäß § 33 a Abs. 1 a Einkommensteuergesetz (EStG) 1987 a.F. durch Art. 1 Nr. 29 b Steuerreformgesetz 1990 (Bundessteuerblatt - BStBl - I 1988, 224, 231) verfassungswidrig ist, ob Kosten für die Kontaktpflege des Klägers (Kl.) mit seinen Kindern steuermindernd zu berücksichtigen sind und ob die im Streitjahr geltenden einkommensteuerrechtlichen Regelungen über den Kinderlastenausgleich verfassungsgemäß sind.

Der Kl. ist seit 1983 geschieden. Aus der geschiedenen Ehe stammen zwei Kinder, die im Streitjahr beim anderen Elternteil gemeldet und steuerlich zugeordnet waren und für die der Kl. Kinderfreibeträge in Höhe von jeweils 1.512,- DM erhielt.