1. Die Revisionen der Beigeladenen zu 3. bis 17. werden zurückgewiesen.
2. Die Beigeladenen zu 3. bis 17. tragen jeweils 1/15 der Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1., 2., 18., 19. und 20. sind nicht zu erstatten.
3. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des durch Schiedsspruch eingefügten "... Leistungskomplexkatalogs" als Anlagen 3, 3a und 3b in den Rahmenvertrag für das Land N über die ambulante pflegerische Versorgung.
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