Beabsichtigt das FG, von der in der amtlichen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter zugrundegelegten Nutzungsdauer nicht nur wegen der Besonderheiten des Einzelfalles, sondern generell abzuweichen, so ist eine Auseinandersetzung mit den Erkenntnisgrundlagen der Finanzverwaltung, auf denen die AfA-Tabelle beruht, erforderlich.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.