Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Der Kläger ist der Vater von G (* 5. Januar 1993) und T (17. Januar 1997), für die er aufgrund einer Antragstellung vom 25. August 1998 Kindergeld bezog. Er gab dabei an, im Ausland beschäftigt zu sein, aber im Inland eine Wohnung zu haben (
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