BFH - Beschluß vom 14.11.2000
VI E 1/00
Normen:
GKG (1975) § 8 Abs. 1 ; GKG (2004) § 21 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 336

Absehen von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung?

BFH, Beschluß vom 14.11.2000 - Aktenzeichen VI E 1/00

DRsp Nr. 2000/10384

Absehen von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung?

1. Das Argument der unrichtigen Sachbehandlung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG ist unbeachtlich, wenn ein Stpfl. gegen einen ablehnenden AdV-Beschluss Gegenvorstellungen erhoben und diese trotz Hinweises des FG, die FGO sehe eine Gegenvorstellung als ordentliches Rechtsmittel nicht vor, die Gegenvorstellungen dennoch weiter betreibt. 2. Das Argument der unrichtigen Sachbehandlung kann keine Berücksichtigung finden, weil das Erinnerungsverfahren nicht zu einer Überprüfung einer bereits rechtskräftigen Entscheidung führen soll.

Normenkette:

GKG (1975) § 8 Abs. 1 ; GKG (2004) § 21 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;

Gründe: