FG München - Urteil vom 26.10.2012
8 K 636/10
Normen:
AO § 175 Abs. 1; EStG § 10d Abs. 2;
Fundstellen:
DStRE 2013, 1461

Absolute Anpassungsverpflichtung des Folgebescheids an den Grundlagenbescheid

FG München, Urteil vom 26.10.2012 - Aktenzeichen 8 K 636/10

DRsp Nr. 2013/15290

Absolute Anpassungsverpflichtung des Folgebescheids an den Grundlagenbescheid

Der Erlass oder die Änderung eines Folgebescheides ist solange möglich, als der Grundlagenbescheid nicht zutreffend ausgewertet ist.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 175 Abs. 1; EStG § 10d Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die fehlerhafte Auswertung eines Verlustfeststellungsbescheides vom FA berichtigt werden durfte.

Die Kläger werden für das Streitjahr 2006 als Eheleute beim Beklagten – dem Finanzamt (FA) – zusammen veranlagt.

Mit Bescheid vom 13. Juni 2007 stellte das FA Bad Homburg v. d. Höhe den verbleibenden Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften zur Einkommensteuer (ESt) zum 31. Dezember 2005 mit 52.150 EUR gesondert fest.