I. Mitte 1995 beteiligte sich die A-GmbH (Insolvenzschuldnerin) als GmbH-Komplementärin an der "A-GmbH & Co. KG" (im Folgenden: A-KG). Daneben beteiligten sich die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zu 1. bis 3. und die Beigeladenen als Kommanditisten an der A-KG.
Im Juni 1998 traten --mit Ausnahme der Klägerin zu 1.-- alle Kommanditisten aus der A-KG aus, an der danach neben der Klägerin zu 1. nur noch die Insolvenzschuldnerin beteiligt war. Mit Wirkung zum 30. Juni 2004 übertrug die Klägerin zu 1. ihren Gesellschaftsanteil an der A-KG auf die Insolvenzschuldnerin.
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