BFH - Urteil vom 11.12.2003
IV R 40/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 § 6 Abs. 1 Nr. 2 § 13 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 579
BFHE 204, 219
BStBl II 2004, 282
DB 2004, 522
DStRE 2004, 369
NVwZ-RR 2004, 529
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 29.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 538/98

Abwasserbaubeiträge als Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 11.12.2003 - Aktenzeichen IV R 40/02

DRsp Nr. 2004/2827

Abwasserbaubeiträge als Anschaffungskosten

»Wird ein zusammenhängendes Grundstück an die Kanalisation angeschlossen und werden dadurch bisher als Weideland genutzte Flächen bebaubar, handelt es sich bei den darauf entfallenden Abwasserbaubeiträgen auch dann um nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden, wenn ein im Übrigen aufstehendes Wohngebäude bereits über eine Sickergrube verfügte.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 § 6 Abs. 1 Nr. 2 § 13 ;

Gründe:

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Beteiligter der Betriebsgemeinschaft X, die aus ihm selbst und seiner Ehefrau besteht. Beide Ehegatten bewirtschaften in Form einer Ehegatten-Betriebsgemeinschaft (GbR) einen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Gewinn wird durch Bestandsvergleich ermittelt; das Wirtschaftsjahr läuft vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.