Streitig ist die Kürzung der als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zu Krankenversicherungen um für das Vorjahr erhaltene Beitragserstattungen.
Der Kläger lebt von seiner Ehefrau dauernd getrennt. Er hat zwei in den Jahren 1982 bzw. 1988 geborene Kinder, die sich im Streitjahr 2010 in Berufsausbildung befanden.
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