FG Köln - Urteil vom 09.11.2017
11 K 188/17
Normen:
EStG § 4 Abs. 3; EStG § 11 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
DStZ 2018, 211
EFG 2018, 547

Abziehbarkeit einer Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe hinsichtlich der Einkommensteuer; Abfluss von Betriebsausgaben bei unbaren Zahlungen per Überweisung

FG Köln, Urteil vom 09.11.2017 - Aktenzeichen 11 K 188/17

DRsp Nr. 2018/3340

Abziehbarkeit einer Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe hinsichtlich der Einkommensteuer; Abfluss von Betriebsausgaben bei unbaren Zahlungen per Überweisung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3; EStG § 11 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten hinsichtlich der Einkommensteuer 2014 über die Abziehbarkeit einer Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat November 2013 als Betriebsausgabe im Jahr 2014.

Die steuerlich beratenden Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Inhaber eines ...betriebes, für den der steuerliche Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG im Wege einer Einnahmeüberschussrechnung ermittelt wird.