Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten hinsichtlich der Einkommensteuer 2014 über die Abziehbarkeit einer Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat November 2013 als Betriebsausgabe im Jahr 2014.
Die steuerlich beratenden Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Inhaber eines ...betriebes, für den der steuerliche Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG im Wege einer Einnahmeüberschussrechnung ermittelt wird.
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