FG München vom 11.11.1997
13 K 3271/90
Fundstellen:
EFG 1998, 548

Abziehbarkeit von Nachlaßkonkursverwaltergebühren

FG München, vom 11.11.1997 - Aktenzeichen 13 K 3271/90

DRsp Nr. 2001/2990

Abziehbarkeit von Nachlaßkonkursverwaltergebühren

Nachlaßkonkursverwaltergebühren können auch dann nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Konkursverwalter während der Dauer des Konkursverfahrens aus dem Nachlaßvermögen Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 1 EStG erzielt.

Entscheidungsgründe:

I.