FG München, vom 11.11.1997 - Aktenzeichen 13 K 3271/90
DRsp Nr. 2001/2990
Abziehbarkeit von Nachlaßkonkursverwaltergebühren
Nachlaßkonkursverwaltergebühren können auch dann nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Konkursverwalter während der Dauer des Konkursverfahrens aus dem Nachlaßvermögen Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 1 EStG erzielt.
Entscheidungsgründe:
I.
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