Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die der Kläger in den Streitjahren 2007 und 2008 aufgewendet hat.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger war in den Streitjahren als Professor an der Fachhochschule H1. tätig. […] Aus dieser Tätigkeit erzielte er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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