Streitig ist, ob Rechts- und Beratungskosten die während eines laufenden Steuerstrafverfahrens angefallen sind als Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist u. a. als selbständiger Steuerberater tätig. Er ermittelt seinen Gewinn aus dieser freiberuflichen Tätigkeit nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|