BFH vom 12.10.1993
X B 122/93

Abziehbarkeit von Vermächtnis-Spenden (§ 10 b EStG)

BFH, vom 12.10.1993 - Aktenzeichen X B 122/93

DRsp Nr. 1997/8687

Abziehbarkeit von Vermächtnis-Spenden (§ 10 b EStG)

Der BFH bleibt bei seiner Rechtsansicht, daß Zahlungen an einen im Sinne des § 10 b Abs. 1 EStG begünstigten Empfänger nicht als "Spenden" abziehbar sind, wenn der Steuerpflichtige mit der Zahlung einer ihm aufgrund testamentarischer Anordnung auferlegte rechtliche Verpflichtung erfüllt.