Abziehbarkeit von Vermächtnis-Spenden (§ 10 b EStG)
BFH, vom 12.10.1993 - Aktenzeichen X B 122/93
DRsp Nr. 1997/8687
Abziehbarkeit von Vermächtnis-Spenden (§ 10 bEStG)
Der BFH bleibt bei seiner Rechtsansicht, daß Zahlungen an einen im Sinne des § 10 b Abs. 1EStG begünstigten Empfänger nicht als "Spenden" abziehbar sind, wenn der Steuerpflichtige mit der Zahlung einer ihm aufgrund testamentarischer Anordnung auferlegte rechtliche Verpflichtung erfüllt.