Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.01.2018 – 5 K 500/17 aufgehoben.
Die Einkommensteuer wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheids des Beklagten vom 20.04.2017 auf den Betrag festgesetzt, der sich bei Anerkennung weiterer Werbungskosten in Höhe von 2.402 € bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit ergibt.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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