FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.11.2018
7 K 7258/16
Normen:
EStG § 34g S. 1 Nr. 1; EStG § 34f Abs. 3;

Abzugsfähigkeit von Parteispenden in Form von Aufwandsspenden bei der Einkommensteuer; Abzugsfähigkeit von Parteispenden in Form von Aufwands- und Sachspenden bei der Einkommensteuer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2018 - Aktenzeichen 7 K 7258/16

DRsp Nr. 2019/1508

Abzugsfähigkeit von Parteispenden in Form von Aufwandsspenden bei der Einkommensteuer; Abzugsfähigkeit von Parteispenden in Form von Aufwands- und Sachspenden bei der Einkommensteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 34g S. 1 Nr. 1; EStG § 34f Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Parteispenden in Form von Aufwandsspenden i. H. v. 1.888,50 € bei der Einkommensteuer 2014 und in Form von Aufwands- und Sachspenden i. H. v. 2.507,77 € bei der Einkommensteuer 2015.

Der Kläger ist (oder war jedenfalls in den Streitjahren) Mitglied der B... Partei.