FG München - Urteil vom 28.04.2010
1 K 1758/07
Normen:
EStG 2002 § 10 Abs. 1 Nr. 9; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 Fassung: 2006-12-13; EStG § 52 Abs. 24b S. 2 Fassung: 2008-12-19; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 7 Abs. 4; EG Art. 49;
Fundstellen:
EFG 2010, 1310

Abzugsfähigkeit von Schulgeld für den Besuch einer deutsch-französischen Schule im Inland

FG München, Urteil vom 28.04.2010 - Aktenzeichen 1 K 1758/07

DRsp Nr. 2010/11754

Abzugsfähigkeit von Schulgeld für den Besuch einer deutsch-französischen Schule im Inland

1. Die Qualifizierung einer Schule als Ersatzschule oder Ergänzungsschule im Einzelfall ist nicht den Finanzbehörden oder Finanzgerichten überlassen. Diese sind vielmehr an die Entscheidungen der hierfür zuständigen obersten Kultusbehörden der Länder gebunden. 2. Die Aufnahme einer deutsch-französischen Schule in das Verzeichnis der entsprechend dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat vom 31.5.1994 teilnehmenden Schulen stellt keine einer Anerkennung seitens der Kultusministerkonferenz oder durch einen entsprechenden staatlichen Akt des Bundesgesetzgebers gleichwertige Einbeziehung dieser Schule in das öffentliche deutsche Schulwesen dar.