FG Hamburg - Urteil vom 27.11.2019
2 K 111/17
Normen:
KStG § 7 Abs. 1;

Abzugsfähigkeit von Subunternehmerrechnungen hinsichtlich Bemessung der Körperschaftsteuer

FG Hamburg, Urteil vom 27.11.2019 - Aktenzeichen 2 K 111/17

DRsp Nr. 2022/6884

Abzugsfähigkeit von Subunternehmerrechnungen hinsichtlich Bemessung der Körperschaftsteuer

1. Macht eine GmbH Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Subunternehmerrechnungen geltend, bedarf es des Nachweises, dass den Rechnungen ein tatsächlicher Leistungsaustausch zugrunde liegt, anderenfalls ist von einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung auszugehen und der entsprechende Abzugsbetrag als vGA außerbilanziell zu korrigieren. Die grundsätzlich die Finanzbehörde treffende Feststellungslast für das Vorliegen einer vGA tritt hinter die vorrangige Frage nach der betrieblichen Veranlassung des geltend gemachten Aufwandes zurück.2. Ist gänzlich ungewiss, ob der Steuerpflichtigen tatsächlich für erlangte Fremdleistungen Aufwand entstanden ist, weil beispielsweise vom Finanzamt anerkannte Rechnungen über Subunternehmerleistungen für dasselbe Bauvorhaben vorliegen, kommt auch eine Schätzung von zusätzlichem Personalaufwand nicht in Betracht.

Normenkette:

KStG § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Subunternehmerrechnungen.