BFH, Beschluss vom 20.12.2002 - Aktenzeichen VII B 66/02
DRsp Nr. 2003/4071
AdV; Anfechtung des Leistungsgebots
Eine Anfechtung des Leistungsgebots ist mit dem Antrag auf AdV in keiner Weise verbunden. Die Aussetzung der Vollziehung des zugrunde liegenden VA hat auf den Bestand oder die Existenz eines bereits ergangenen Leistungsgebots keine Auswirkungen.