BFH - Beschluss vom 20.12.2002
VII B 66/02
Normen:
AO § 254 Abs. 1 S. 1 §§ 348 349 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 592

AdV; Anfechtung des Leistungsgebots

BFH, Beschluss vom 20.12.2002 - Aktenzeichen VII B 66/02

DRsp Nr. 2003/4071

AdV; Anfechtung des Leistungsgebots

Eine Anfechtung des Leistungsgebots ist mit dem Antrag auf AdV in keiner Weise verbunden. Die Aussetzung der Vollziehung des zugrunde liegenden VA hat auf den Bestand oder die Existenz eines bereits ergangenen Leistungsgebots keine Auswirkungen.

Normenkette:

AO § 254 Abs. 1 S. 1 §§ 348 349 ;

Gründe: