BFH - Beschluß vom 06.11.2001
II B 100/01
Normen:
FGO § 69 Abs. 2, 3 ; GG Art. 3 Art. 105 Abs. 2a ; SpStG HH;

AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes

BFH, Beschluß vom 06.11.2001 - Aktenzeichen II B 100/01

DRsp Nr. 2002/9610

AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes

1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes i.S.v. § 69 Abs. 2 und Abs. 3 FGO können auch bestehen, wenn ernste verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes selbst bestehen.2. In diesem Fall ist im Hinblick auf den Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Ast. an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2, 3 ; GG Art. 3 Art. 105 Abs. 2a ; SpStG HH;