Änderung eines Steuerbescheids wegen Kirchensteuererstattung
FG München, Urteil vom 25.10.2005 - Aktenzeichen 6 K 1142/05
DRsp Nr. 2006/1207
Änderung eines Steuerbescheids wegen Kirchensteuererstattung
Eine Kirchensteuererstattung, die für ein früheres Jahr geleistet wird, berechtigt zur Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids für dieses Jahr, wenn eine Verrechnung des Erstattungsbetrages mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist.