FG München - Urteil vom 25.10.2005
6 K 1142/05
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 ; AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 2 ;

Änderung eines Steuerbescheids wegen Kirchensteuererstattung

FG München, Urteil vom 25.10.2005 - Aktenzeichen 6 K 1142/05

DRsp Nr. 2006/1207

Änderung eines Steuerbescheids wegen Kirchensteuererstattung

Eine Kirchensteuererstattung, die für ein früheres Jahr geleistet wird, berechtigt zur Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids für dieses Jahr, wenn eine Verrechnung des Erstattungsbetrages mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 ; AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die einkommensteuerliche Behandlung einer Kirchensteuererstattung.