I. Im Gesamthandsvermögen der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GbR, befinden sich mehrere Wohnungs- und Teilerbbaurechte. Gesellschafter waren ursprünglich die X-GmbH (GmbH) zu 97 v.H. und deren Alleingesellschafter B zu 3 v.H. Dieser übertrug zunächst 1998 sämtliche Geschäftsanteile an der GmbH auf seine Ehefrau. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 15. Januar 1999 übertrugen sodann B seine Gesellschaftsbeteiligung an der Klägerin gänzlich und die GmbH ihre Beteiligung teilweise zum Preis von 9 Mio. DM auf den Kaufmann L. Danach waren L zu 94 v.H. und die GmbH zu 6 v.H. am Gesellschaftsvermögen der Klägerin beteiligt.
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