1. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Für das Streitjahr 1991 wurde mit Bescheid vom 5. Dezember 1995 die Einkommensteuer auf 499 038 DM festgesetzt. Aufgrund eines Einspruchs gegen den Feststellungsbescheid 1991 betreffend die "X-KG" --der Kläger war Gesellschafter dieser zwischenzeitlich in Konkurs gefallenen KG gewesen-- setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 1991 nach § 361 der Abgabenordnung (
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