Änderungsbescheid; Unzulässigkeit; Beschwer; Klagebegehren; Darlegung - Darlegen des Klagebegehrens nach Erlass eines Änderungsbescheides
FG Hessen, Urteil vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 3 K 625/07
DRsp Nr. 2009/4932
Änderungsbescheid; Unzulässigkeit; Beschwer; Klagebegehren; Darlegung - Darlegen des Klagebegehrens nach Erlass eines Änderungsbescheides
1. Eine Klage ist unzulässig, wenn es der Kläger nach Erlass eines Änderungsbescheides - der nach § 68FGO zum Gegenstand des Verfahrens wird - versäumt, durch Anpassung seines bisheriges Klagebegehren an die geänderten Verhältnisse eine mögliche Beschwer geltend zu machen; es sei denn, das Klagebegehren ergibt sich zweifelsfrei aus den Gesamtumständen des Falles.2. § 40 Abs. 2FGO erfordert, dass der Kläger die Beeinträchtigung seiner Rechte mit substantiierten und in sich schlüssigen Tatsachenangaben darlegt.