BFH vom 16.11.1993
IX R 103/90

AfA-Befugnis eines Nießbrauchsberechtigten (§ 21 EStG)

BFH, vom 16.11.1993 - Aktenzeichen IX R 103/90

DRsp Nr. 1997/8659

AfA-Befugnis eines Nießbrauchsberechtigten (§ 21 EStG)

Nutzt ein Nießbrauchsberechtigter ein Mietwohngrundstück teilweise aufgrund eines Vorbehaltsnießbrauchs und teilweise aufgrund eines Zuwendungsnießbrauchs, so kann der die Absetzungen für Abnutzung (AfA) für das Gebäude anteilig nur in soweit beanspruchen, als er das Grundstück als Vorbehaltsnießbraucher nutzt.

Für die Praxis:

Dem Zuwendungsnießbraucher versagt der BFH deshalb die AfA, weil nicht er, sondern der Grundstückseigentümer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat. Dementsprechend hat der BFH auch den Vermächtnisnießbraucher als nicht AfA-befugt angesehen; denn die vom Erblasser getragenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind nach dessen Tod nicht dem Vermächtnisnießbraucher, sondern dem Erben zuzurechnen (vgl. BFH v. 28.9.1993 - IX R 156/88, Der Betrieb 1994, 190).