AfA bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 7 EStG)
BFH, vom 11.08.1993 - Aktenzeichen X R 82/90
DRsp Nr. 1997/8731
AfA bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 7EStG)
Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden führen im Rahmen der Gewinnverwirklichung zur Aktivierung in Höhe der Herstellungskosten "wie ein materielles Wirtschaftsgut" und zur entsprechenden Abschreibung, wenn sie in Ausübung eines Nutzungsrechts vorgenommen werden. Dies wird, obwohl dem der Sache nach ein immaterielles Wirtschaftsgut zugrunde liegt, damit gerechtfertigt, daß insoweit schuldrechtliche Ansprüche nach § 951 i.V.m. § 812BGB entstanden sind.