AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe ohne Aufdeckung stiller Reserven (§ 7 EStG)
BFH, vom 15.12.1993 - Aktenzeichen X R 158/90
DRsp Nr. 1997/8640
AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe ohne Aufdeckung stiller Reserven (§ 7EStG)
Gelangt ein Gebäude infolge Betriebsaufgabe in das Privatvermögen, ohne daß die stillen Reserven aufgedeckt werden (weil das Finanzamt bei einem fortgesetzten Betrieb die Aufgabe nicht erkannt hat), und kommt eine nachträgliche Versteuerung der stillen Reserven wegen Verjährung nicht mehr in Betracht, so richtet sich die weitere Gebäude-AfA nicht nach dem (fiktiven) Aufgabewert, sondern nach den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.