FG Köln - Urteil vom 27.11.2007
8 K 3037/06
Normen:
EStG § 2b ; EStG § 7 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 836

AfA Ermittlung bei unterschiedlichen AfA-Tabellen

FG Köln, Urteil vom 27.11.2007 - Aktenzeichen 8 K 3037/06

DRsp Nr. 2008/5377

AfA Ermittlung bei unterschiedlichen AfA-Tabellen

1. Für die Frage, welche AfA-Tabelle Anwendung findet, ist der Zeitpunkt der Lieferung des Wirtschaftsguts bzw. dessen Betriebsbereitschaft maßgebend. 2. Das eigene Betriebskonzept ist für Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht maßgeblich, wenn keine Verlustzuweisungsgesellschaft vorliegt

Normenkette:

EStG § 2b ; EStG § 7 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten bei der Bemessung der Absetzungen für Abnutzung (AfA) um die zutreffend anzusetzende Nutzungsdauer für eine Windkraftanlage in den Streitjahren (2001 bis 2003).