Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der die Eheleute A und B je zur Hälfte beteiligt sind und die mit der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für das Streitjahr 1997 Verluste bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend macht.
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