AG Saarbrücken - 20.10.1986 (35-269/85) - DRsp Nr. 1996/18959
AG Saarbrücken, vom 20.10.1986 - Aktenzeichen 35-269/85
DRsp Nr. 1996/18959
Mißbraucht ein Lohnsteuersachbearbeiter beim Finanzamt seine Amtsstellung dafür, um Steuerpflichtigen in zwei Fällen ungerechtfertigte Lohnsteuererstattungen einmal in Höhe von 559,- DM und einmal in Höhe von 1.676,- DM zukommen zu lassen, so liegt gleichwohl kein besonders schwerer Fall nach § 370 Abs. 3 Nr. 2AO vor, da der verkürzte Steuerbetrag und die Zahl der angeklagten Fälle weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Fälle liegen und auch nicht außer acht zu lassen ist, daß Steuerhinterziehungen durch Nicht-Steuerbeamte etwa bei einem Verkürzungsbetrag bis zu 5.000,- DM regelmäßig bei einem Nichtvorbestraften nach § 153 aStPO eingestellt werden.