AG Saarbrücken vom 20.10.1986
35-269/85
Normen:
AO § 370 Abs. 3 ;
Fundstellen:
wistra 1988, 202

AG Saarbrücken - 20.10.1986 (35-269/85) - DRsp Nr. 1996/18959

AG Saarbrücken, vom 20.10.1986 - Aktenzeichen 35-269/85

DRsp Nr. 1996/18959

Mißbraucht ein Lohnsteuersachbearbeiter beim Finanzamt seine Amtsstellung dafür, um Steuerpflichtigen in zwei Fällen ungerechtfertigte Lohnsteuererstattungen einmal in Höhe von 559,- DM und einmal in Höhe von 1.676,- DM zukommen zu lassen, so liegt gleichwohl kein besonders schwerer Fall nach § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO vor, da der verkürzte Steuerbetrag und die Zahl der angeklagten Fälle weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Fälle liegen und auch nicht außer acht zu lassen ist, daß Steuerhinterziehungen durch Nicht-Steuerbeamte etwa bei einem Verkürzungsbetrag bis zu 5.000,- DM regelmäßig bei einem Nichtvorbestraften nach § 153 a StPO eingestellt werden.

Normenkette:

AO § 370 Abs. 3 ;
Fundstellen
wistra 1988, 202