FG Düsseldorf - Beschluss vom 25.06.1998
12 K 2926/95 AO
Normen:
FGO § 151 Abs. 1 ; ZPO § 888 Abs. 1 ;

Akteneinsicht; Vollstreckung; Verpflichtungsurteil; Zwangsgeld; Verpflichtungsumfang - Vollstreckung eines Verpflichtungsurteils zur Gewährung von Akteneinsicht

FG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.1998 - Aktenzeichen 12 K 2926/95 AO

DRsp Nr. 2002/15465

Akteneinsicht; Vollstreckung; Verpflichtungsurteil; Zwangsgeld; Verpflichtungsumfang - Vollstreckung eines Verpflichtungsurteils zur Gewährung von Akteneinsicht

Der Umfang der ausgeurteilten Verpflichtung erstreckt sich allein auf die Schriftstücke, die bei dem erstmaligen Antrag an die Finanzbehörde noch vorhanden waren.

Normenkette:

FGO § 151 Abs. 1 ; ZPO § 888 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Abkömmlinge und - neben Herrn "AY"- Erben des am 30.12.1991 verstorbenen "WY".

"WY" war seit 1974 in zweiter Ehe mit Frau "EY", verwitwete "R" , verheiratet.

Die Kläger streiten mit dem Beklagten über die Einsichtnahme in eine Steuerfahndungsakte des Beklagten.