FG Köln, vom 14.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 5076/98
Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen
BFH, Urteil vom 11.12.2003 - Aktenzeichen IV R 19/02
DRsp Nr. 2004/3129
Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen
»Aktien einer Zuckerfabrik sind auch dann dem notwendigen Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zuzuordnen, wenn mit dem Aktienbesitz satzungsgemäß eine Anbau- und Lieferverpflichtung verbunden ist, die bereits vor Einführung der Europäischen Zuckermarktordnung nicht beachtet wurde, und wenn den Lieferbeziehungen im Streitjahr eine Branchenvereinbarung i.S. der VO (EWG) Nr. 206/68 zu Grunde lag.«