FG Hessen vom 21.12.2000
10 K 2270/00
Fundstellen:
EFG 2001, 503

Aktienoptionsrechte als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

FG Hessen, vom 21.12.2000 - Aktenzeichen 10 K 2270/00

DRsp Nr. 2001/8882

Aktienoptionsrechte als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

Die Tarifermäßigung nach § 34 EStG für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten kann nicht beansprucht werden, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsrechte erhält, deren unentgeltliche Vergabe entscheidend von den halbjährlichen Leistungsbeurteilungen des gerade abgelaufenen Geschäftsjahres des Arbeitgebers abhängt.

Für die Praxis: