Aktienoptionsrechte als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
FG Hessen, vom 21.12.2000 - Aktenzeichen 10 K 2270/00
DRsp Nr. 2001/8882
Aktienoptionsrechte als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
Die Tarifermäßigung nach § 34EStG für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten kann nicht beansprucht werden, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsrechte erhält, deren unentgeltliche Vergabe entscheidend von den halbjährlichen Leistungsbeurteilungen des gerade abgelaufenen Geschäftsjahres des Arbeitgebers abhängt.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.