Aktivierung und Abscheibung eines eingelegten Geschäftswerts
FG München, Gerichtsbescheid vom 21.11.2000 - Aktenzeichen 6 K 3102/98
DRsp Nr. 2001/10710
Aktivierung und Abscheibung eines eingelegten Geschäftswerts
Eine GmbH, die im Regionalverkehr Buslinien betreibt und aus der Ausgliederung eines regionalen Bereichs der Deutschen Bundesbahn (DB) hervorgegangen ist, darf einen unentgeltlich von der DB auf die GmbH übertragenen Firmenwert nicht aktivieren und abschreiben, weil die unentgeltliche Übertragung des Firmenwerts infolge der Steuerfreiheit der DB gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1KStG a. F. nicht zur Aufdeckung stiller Reserven geführt hat.