FG München - Gerichtsbescheid vom 21.11.2000
6 K 3102/98
Normen:
EStG § 5 Abs. 2 ; EStG § 7 Abs. 1 ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DB 2001, 784
EFG 2001, 280

Aktivierung und Abscheibung eines eingelegten Geschäftswerts

FG München, Gerichtsbescheid vom 21.11.2000 - Aktenzeichen 6 K 3102/98

DRsp Nr. 2001/10710

Aktivierung und Abscheibung eines eingelegten Geschäftswerts

Eine GmbH, die im Regionalverkehr Buslinien betreibt und aus der Ausgliederung eines regionalen Bereichs der Deutschen Bundesbahn (DB) hervorgegangen ist, darf einen unentgeltlich von der DB auf die GmbH übertragenen Firmenwert nicht aktivieren und abschreiben, weil die unentgeltliche Übertragung des Firmenwerts infolge der Steuerfreiheit der DB gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG a. F. nicht zur Aufdeckung stiller Reserven geführt hat.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 2 ; EStG § 7 Abs. 1 ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig sind Einlage und Abschreibung eines Firmenwerts.