BFH - Beschluß vom 09.12.1998
IV B 22/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 900

Amtsermittlungspflicht des FA; Mitwirkungspflicht des Stpfl.

BFH, Beschluß vom 09.12.1998 - Aktenzeichen IV B 22/98

DRsp Nr. 1999/3661

Amtsermittlungspflicht des FA; Mitwirkungspflicht des Stpfl.

Nach ständiger BFH-Rspr. hat die Finanzbehörde allen offenkundigen Zweifelsfragen nachzugehen. Das setzt aber voraus, dass der Stpfl. seiner Mitwirkungspflicht voll genügt hat.

Gründe:

Von einer Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Dabei kann dahinstehen, ob --wie der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) meint-- die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) und die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) nicht entsprechend den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt und bezeichnet hat. Denn jedenfalls ist die Beschwerde unbegründet.