OLG Köln - Urteil vom 24.06.1993
7 U 1/93
Normen:
BGB § 839 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 30.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 269/92

Amtspflichten der Bediensteten eines Finanzamts zur Beratung der Steuerpflichtigen

OLG Köln, Urteil vom 24.06.1993 - Aktenzeichen 7 U 1/93

DRsp Nr. 2004/7733

Amtspflichten der Bediensteten eines Finanzamts zur Beratung der Steuerpflichtigen

Es ist nicht Aufgabe der Finanzbehörde, zu prüfen, ob der Steuerpflichtige jede sich bietende Möglichkeit, Steuern zu sparen, ausgenutzt hat. Sie ist auch nicht verpflichtet, ordnungsgemäß ausgefüllte Steuererklärungen auf alle nur denkbaren Fehlerquellen hin zu prüfen und auch fernliegende Möglichkeiten eines Versehens des Steuerpflichtigen ins Auge zu fassen, sondern darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß der Steuerpflichtige seine Erklärung nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage abgegeben hat.

Normenkette:

BGB § 839 Abs. 1 ;

Tatbestand: