FG Köln - Beschluss vom 28.11.2007
10 K 6227/04
Normen:
EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 ; EStG § 52 Abs. 55j ;
Fundstellen:
EFG 2008, 860

Amtsveranlagung; Antragsveranlagung; Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Veranlagungsfrist; echte Rückwirkung

FG Köln, Beschluss vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 10 K 6227/04

DRsp Nr. 2008/5922

Amtsveranlagung; Antragsveranlagung; Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Veranlagungsfrist; echte Rückwirkung

Der Senat wendet sich mit folgender Vorlagefrage an das BVerfG: Das vorlegende Gericht hält § 52 Abs. 55j EStG i.d.F. des Art. 1 Nr. 43 lit. w des JStG 2007 für verfassungswidrig. Es sieht in der Erweiterung des Anwendungsbereiches der Neuregelung zu § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durch das JStG auf Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2004 einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitende Verbot der Rückbewirkung von Rechtsfolgen

Normenkette:

EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 ; EStG § 52 Abs. 55j ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte die Veranlagung der Kläger zur Einkommensteuer für das Jahr 2000 zu Recht wegen Versäumung der Zweijahresfrist abgelehnt hat.