BFH vom 28.03.1996
V R 34/95

An- und Verkauf eines Kfz durch einen Nichthändler

BFH, vom 28.03.1996 - Aktenzeichen V R 34/95

DRsp Nr. 1997/8242

An- und Verkauf eines Kfz durch einen Nichthändler

Wenn der Unternehmer unter der Anschrift und Bezeichnung, unter der er seine Umsatztätigkeit ausführt, einen ihm gelieferten, für sein Unternehmen objektiv nützlichen Gegenstand sogleich weiterliefert und darüber mit gesondertem Steuerausweis abrechnet, behandelt er den Gegenstand als "für sein Unternehmen" bezogen (Anschluß an BFH vom 27.7.1995, BStBl II, 853).

Für die Praxis: