An- und Verkauf eines Kfz durch einen Nichthändler
BFH, vom 28.03.1996 - Aktenzeichen V R 34/95
DRsp Nr. 1997/8242
An- und Verkauf eines Kfz durch einen Nichthändler
Wenn der Unternehmer unter der Anschrift und Bezeichnung, unter der er seine Umsatztätigkeit ausführt, einen ihm gelieferten, für sein Unternehmen objektiv nützlichen Gegenstand sogleich weiterliefert und darüber mit gesondertem Steuerausweis abrechnet, behandelt er den Gegenstand als "für sein Unternehmen" bezogen (Anschluß an BFH vom 27.7.1995, BStBl II, 853).
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