Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 09.04.2019 – 15 K 2965/16 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (2014) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Die Schwester der Klägerin lebte zu Beginn des Streitjahres gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrer Tochter in der Ukraine.
Im April 2014 unterzeichnete der Kläger eine Verpflichtungserklärung gemäß §
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