BFH vom 22.10.1993
IX R 137/92

Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmer (§ 4 EStG)

BFH, vom 22.10.1993 - Aktenzeichen IX R 137/92

DRsp Nr. 1997/8676

Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmer (§ 4 EStG)

Eine vom Wohn- und Eßraum nicht abgetrennte Empore kann nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.

Für die Praxis:

Der BFH bleibt bei seiner Rechtsansicht, daß die Voraussetzungen eines häuslichen Arbeitszimmers nur vorliegen können, wenn eine klare Abgrenzung vom privaten Wohnbereich besteht.