Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, inwieweit eine insolvenzbedingte, vorzeitige Beendigung und Nichtdurchführung eines Gewinnabführungsvertrags schädlich ist für die Annahme einer körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft in den Vorjahren.
Die A Holding GmbH in Insolvenz (im Folgenden: Holding) hielt 100 v.H. der Geschäftsanteile an der A GmbH in Insolvenz (im Folgenden GmbH). Beide Gesellschaften wurden im Jahr 2005 gegründet und gehörten zu dem Konzern der Gesellschaft A Group, die 100 v.H. der Anteile an der Holding hält. Die zentrale Aufgabe der Holding bestand in der Finanzierung der Geschäfte in bestimmten Ländern des A Konzerns.
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