FG Hamburg - Urteil vom 05.07.2019
6 K 215/18
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 S. 3;

Anforderung an die Festsetzung von Kindergeld bei einem im Ausland zur Schule gehenden Kind

FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - Aktenzeichen 6 K 215/18

DRsp Nr. 2022/7994

Anforderung an die Festsetzung von Kindergeld bei einem im Ausland zur Schule gehenden Kind

Wird ein Kind bereits zu Beginn des 1. Schuljahres zu den Großeltern ins Ausland geschickt, um dort mindestens zehn Jahre zur Schule zu gehen, genügt es nicht für die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes, wenn das Kind die Eltern in den Schulferien für insgesamt ca. 3,5 Monate im Jahr besucht, wenn es keine besonderen Indizien für eine feste soziale Bindung an Deutschland gibt. Hierbei können auch mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse Bedeutung erlangen.

Normenkette:

EStG § 63 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte zu Recht die Kindergeldfestsetzung für die beiden Söhne für den Zeitraum ab September 2010 bis März 2017 aufgehoben und das bereits gezahlte Kindergeld zurückgefordert hat. Insbesondere ist streitig, ob die Söhne des Klägers ihren inländischen Wohnsitz beibehalten haben.