BFH - Beschluss vom 22.04.2009
I B 196/08
Normen:
AO § 12; FGO § 115 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1588
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 26.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 6096/04

Anforderungen an das Vorliegen von in einer inländischen Betriebsstätte erzielten Einkünften; Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren

BFH, Beschluss vom 22.04.2009 - Aktenzeichen I B 196/08

DRsp Nr. 2009/21057

Anforderungen an das Vorliegen von in einer inländischen Betriebsstätte erzielten Einkünften; Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren

Normenkette:

AO § 12; FGO § 115 Abs. 2;

Gründe:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) in den Streitjahren (1999 bis 2002) Einkünfte vermittels einer im Inland belegenen Betriebsstätte erzielt hat.

Der Kläger wohnte in den Streitjahren in den Niederlanden. Er war in Deutschland im öffentlichen Dienst tätig und betätigte sich zudem als Schriftsteller. Die Manuskripte erstellte der Kläger an seinem Wohnort; mit der Erfassung von Daten und deren Verarbeitung hatte er die in Deutschland tätige Firma X beauftragt.

Seit etwa 1998 entwickelte der Kläger eine mehrbändige ...-buchreihe, die von einem deutschen Verlag (V) ab 2001 veröffentlicht wurde. Er gab V im Jahr 1999 eine verbindliche Zusage über Druck und Veröffentlichung der Buchreihe und schloss im Jahr 2000 Verlagsverträge ab. Nach den Verträgen war er verpflichtet, die Manuskripte in druckfertigen Satzvorlagen zu liefern. Mit der Erstellung der Satzvorlagen beauftragte er die Firma X.