LAG Hamm, vom 29.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 582/16
ArbG Bielefeld, vom 27.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2493/15
Anforderungen an den Klageantrag auf Rückforderung einer BruttoarbeitsvergütungUmfang der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei außerhalb der individuellen Arbeitszeit geleisteter BetriebsratsarbeitUrlaubsentgelt für außerhalb der individuellen Arbeitszeit geleisteter BetriebsratsarbeitPauschale Stundenvergütung für Betriebsratsarbeit und BegünstigungsverbotRückforderung von unrechtmäßig gezahltem Entgelt nach zivilrechtlichem Bereicherungsrecht
BAG, Urteil vom 08.11.2017 - Aktenzeichen 5 AZR 11/17
DRsp Nr. 2018/3822
Anforderungen an den Klageantrag auf Rückforderung einer BruttoarbeitsvergütungUmfang der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei außerhalb der individuellen Arbeitszeit geleisteter BetriebsratsarbeitUrlaubsentgelt für außerhalb der individuellen Arbeitszeit geleisteter BetriebsratsarbeitPauschale Stundenvergütung für Betriebsratsarbeit und BegünstigungsverbotRückforderung von unrechtmäßig gezahltem Entgelt nach zivilrechtlichem Bereicherungsrecht
1. Leistet ein Arbeitnehmer außerhalb seiner individuellen Arbeitszeit Betriebsratsarbeit und erhält er hierfür nach Maßgabe von § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG eine Abgeltung, kann er gemäß § 4 Abs. 1aEFZG für diese Zeit im Krankheitsfall vom Arbeitgeber grundsätzlich keine Entgeltfortzahlung verlangen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Betriebsratsmitglied ständig zusätzlich zu seiner individuellen Arbeitszeit Betriebsratsarbeit leistet und regelmäßig eine bezahlte Arbeitsbefreiung nach näherer Maßgabe von § 37 Abs. 3BetrVG nicht gewährt werden kann.2. Die urlaubsbedingt ausfallende Zeit der Betriebsratsarbeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds für die nach § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG eine Abgeltung vom Arbeitgeber zu leisten wäre, ist bei der Bemessung des Urlaubsentgelts iSv. § 11 Abs. 1BUrlG einzubeziehen.
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