BFH - Urteil vom 31.01.2017
IX R 17/16
Normen:
EStG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFHE 257, 85
Vorinstanzen:
FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 06.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 44/14

Anforderungen an den Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer im Eigentum des Steuerpflichtigen stehenden über mehrere Jahre nicht instand gesetzten Wohnung

BFH, Urteil vom 31.01.2017 - Aktenzeichen IX R 17/16

DRsp Nr. 2017/4346

Anforderungen an den Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer im Eigentum des Steuerpflichtigen stehenden über mehrere Jahre nicht instand gesetzten Wohnung

Kann ein Steuerpflichtiger eine in seinem Eigentum stehende Wohnung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft nicht in einen betriebsbereiten Zustand versetzen und zur Vermietung bereitstellen, ist es nicht zu beanstanden, wenn das FG nach einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen vom Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht ausgeht.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 6. April 2016 3 K 44/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer seit 1999 leerstehenden Wohnung.