FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.12.2011
2 K 1427/11
Normen:
AO § 90 Abs. 2; AO § 162; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
wistra 2012, 284

Anforderungen an den Nachweis von Geldanlagen im Ausland

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen 2 K 1427/11

DRsp Nr. 2012/5062

Anforderungen an den Nachweis von Geldanlagen im Ausland

1. Das Finanzamt trägt die objektive Beweislast für das Bestehen von Geldanlagen im Ausland. Die Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen setzt voraus, dass das Gericht nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens die Überzeugung gewinnt, dass solche Geldanlagen vorhanden sind. 2. Den Kläger trifft keine Verpflichtung, an der Feststellung mitzuwirken, dass keine Geschäftsbeziehung zu einer ausländischen Bank besteht. Damit kann eine solche Geschäftsbeziehung nicht Anknüpfungspunkt einer Schätzung aufgrund fehlender Mitwirkung des Klägers sein. 3. Besonderheiten ergeben sich bei der Beurteilung von Straftatbeständen im Rahmen eines Steuerprozesses: so weit sie gestaltend auf den Steueranspruch einwirken, bestimmt sich (beschränkt auf das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale) das Beweismaß nach dem Grundsatz "in dubio pro reo".