LAG Düsseldorf, vom 02.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 111/17
ArbG Düsseldorf, vom 19.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1574/16
Anforderungen an den notwendigen Inhalt der RevisionsbegründungAusnahmen vom Anrechnungsverbot anderer Versorgungsbezüge auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung im BetriebsrentenrechtVoraussetzungen des Anrechnungsverbotes anderer Versorgungsbezüge auf Leistungen aus der betrieblichen AltersversorgungAusnahmen vom Anrechnungsverbot nur bei Aufteilbarkeit und Zurechenbarkeit der Beitragszahlungen und der Rentenansprüche
BAG, Urteil vom 11.12.2018 - Aktenzeichen 3 AZR 453/17
DRsp Nr. 2019/3082
Anforderungen an den notwendigen Inhalt der RevisionsbegründungAusnahmen vom Anrechnungsverbot anderer Versorgungsbezüge auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung im BetriebsrentenrechtVoraussetzungen des Anrechnungsverbotes anderer Versorgungsbezüge auf Leistungen aus der betrieblichen AltersversorgungAusnahmen vom Anrechnungsverbot nur bei Aufteilbarkeit und Zurechenbarkeit der Beitragszahlungen und der Rentenansprüche
Bei der Prüfung, ob ein sonstiger Versorgungsbezug im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG mindestens zur Hälfte auf Beiträgen des Arbeitgebers beruht, kann zwischen verschiedenen Beitragszeiten zu unterscheiden sein. Eine entsprechende Unterscheidung setzt jedoch voraus, dass die gezahlten Beiträge, auch bezogen auf die jeweils geleisteten Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge, den daraus resultierenden Rentenansprüchen zurechenbar sind.Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.