Die Berufung des Beklagten gegen das am 24. Mai 2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 20.4.2016, das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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