BFH - Beschluss vom 02.12.2013
III S 33/13 (PKH)
Normen:
FGO § 116 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 574

Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren jeweils für sich tragenden Entscheidungsgründen

BFH, Beschluss vom 02.12.2013 - Aktenzeichen III S 33/13 (PKH)

DRsp Nr. 2014/2266

Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren jeweils für sich tragenden Entscheidungsgründen

1. NV: Beruht eine Klageabweisung auf mehreren, jeweils für sich tragenden Entscheidungsgründen, hängt der Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde davon ab, dass gegen jeden dieser Entscheidungsgründe Zulassungsgründe in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise bezeichnet werden und vorliegen. Beruht die Klageabweisung auf einer Haupt- und einer Hilfsbegründung, so genügt die Darlegung eines Zulassungsgrundes hinsichtlich der Hilfsbegründung nicht, wenn nicht auch die Hauptbegründung des FG in Frage gestellt wird. 2. NV: Eine Abzweigung des an den Kindergeldberechtigten bereits ausgezahlten Kindergeldes scheidet aus, da der Kindergeldanspruch durch die Auszahlung erlischt.

Beruht die Abweisung der Klage auf mehreren, jeweils für sich tragenden Entscheidungsgründen, so hängt der Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde davon ab, dass in Bezug auf jeden dieser Entscheidungsgründe Zulassungsgründe in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise bezeichnet werden und vorliegen. Beruht die Klageabweisung auf einer Haupt- und einer Hilfsbegründung, so genügt die Darlegung eines Zulassungsgrundes hinsichtlich der Hilfsbegründung nicht, wenn nicht auch die Hauptbegründung angegriffen wird.

Normenkette:

FGO § 116 ;

Gründe